Haftungsausschluss und AGB´s

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm oder seinem Fahrzeug verursachten Schäden, soweit ein Ausschluss der Haftung im Folgenden nicht vereinbart ist.
Für Personenschäden oder Schäden an mitgeführten Sachgütern, die durch Dritte verursacht werden, haftet KM-Training (im folgenden Veranstalter) nicht.
Für durch den Veranstalter und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für alle an der Organisation der Veranstaltung beteiligten Personen.
Ausgenommen hiervon sind Schäden des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Dritten. Hierunter fallen Sach- als auch Personenschäden. Dies gilt sowohl für den Teilnehmer, als auch für Begleitpersonen.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder der dazugehörigen Einrichtungen. Bei Genuß von Alkohol oder starken Medikamenten gilt für diesen Tag Fahrverbot.
Den Anweisungen des Veranstalterpersonals sowie dem Personal des Streckenbetreibers ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Der Teilnehmer selbst haftet für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, die das Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Anmeldung unterzeichnet vorgelegt haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter.
Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder an den Anlagen der Rennstrecke (Verschraubungen oder Dübel in der Teerfläche oder Wänden des Fahrerlagers, Burn out u. ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Nenngebühr wird dann nicht zurückerstattet.
Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Ansprüche.
Bestehende stillschweigende Haftungsausschlüsse (BGH-Rechtsprechung!) bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
 
Anmeldung & Nennung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt durch Abgabe der Nennung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr).

Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie) vom Veranstalter zu verwenden.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme entsteht erst nach Nenngeldeingang und schriftlicher Bestätigung der Nennung von Seiten des Veranstalters.
Die Anmeldetermine gehen aus den einzelnen Veranstaltungsinformationen hervor.
Nennungsschluss ist jeweils zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung bis Nennschlusstermin werden 25,00 € als Stornogebühr einbehalten, bei einem Rücktritt nach diesem Termin verfällt das Nenngeld, es sei denn, es wird ein Ersatzfahrer (Eigeninitiative) gefunden.
Im Falle einer Absage oder eines Abbruches der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.
Eine Nenngeldrückerstattung wegen schlechten Wetters ist ebenso ausgeschlossen.
 
Technische Bestimmungen
Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer dafür zu sorgen, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet.
Die den Ölkreislauf abschließenden Bauteile sind nach Möglichkeit zu sichern.
Scheinwerfer, Rücklicht, Spiegel und Blinker sind abzubauen oder durch Bekleben gegen zersplittern zu schützen.
Der Abnutzungsgrad der Reifen und Bremsen muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Auf dem Sachsenring und in Assen gibt es eine Phonbegrenzung die kontrolliert wird. Es sind ausschließlich Maschinen zugelassen, die mit original Auspuffanlage (keine EG ABE), original Luftfilter und Airbox ausgestattet sind. Auch Sondermodelle, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind müssen auf den Serienauspuff dieser Modellreihe umgerüstet werden! In der Motorsportarena Oschersleben gilt eine Phonbegrenzung von max. 98 dB/A. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer ohne Ausnahme. Teilnehmer, die diese Bestimmungen nicht einhalten, sind nicht fahrberechtigt.
Eine Nenngeldrückerstattung nach Ausschluss wegen Überschreitung dieser Lärmgrenzen ist ausgeschlossen.
 
Bekleidung

Komplette Schutzbekleidung: Lederkombi oder hochwertige protektierte Textilbekleidung, unbeschädigter Integralhelm, Motorradstiefel mit Knöchelschutz (keine Schnürstiefel), Motorradhandschuhe und Rückenprotektor sind vorgeschrieben. Im Sturzfall beschädigte Bekleidung sollte ausgetauscht werden, der Helm ist dann in jedem Fall auszutauschen. Sollte die Schutzkleidung diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes besteht in diesem Falle nicht.

 
Durchführung & Ablauf
Der ausgegebene Ablaufplan ist vorläufig. Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung kurzfristig zu ändern. Eine Nenngeldrückerstattung aus diesem Grunde erfolgt nicht. Gleiches gilt, soweit die Fahrzeit sich aufgrund von Umständen verkürzt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Anmeldung und bei der Kradabnahme vorstellig werden sowie an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Die Öffnungszeiten der technischen Abnahme sowie die Zeiten der Fahrerbesprechung sind zu beachten!
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, dessen Fahrzeug nicht den vorgegebenen Standards entspricht. Eine Nenngeldrückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass das Fahrzeug nicht zur Abnahme vorgeführt wird.
Teilnehmer, die nicht an der Fahrerbesprechung teilnehmen, können von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen werden.
Die zugewiesenen Startnummern sind vorne am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Der Veranstalter ist berechtigt, auf der Veranstaltung hergestellte Bild- und Videoaufnahmen der Teilnehmer zu Werbezwecken zu verwenden.
 
Sonstiges
Anfallender Sondermüll ist nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen.

Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in gesonderte Behältnisse zu verbringen. Öl ist nur in
  die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen und es darf eine veranstaltungstypische Menge nicht überschreiten. Der Teilnehmer haftet für Kosten, die durch die Entsorgung des von Ihm oder seinen Begleitpersonen verursachten Mülls entstehen.

Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen
  (Transport, Lagerung, Befüllung usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt.
Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nur nach
  Absprache mit dem Veranstalter gestattet.

Bei Interesse von verkaufsbezogenen Maßnahmen, ist die Erlaubnis von dem Veranstalter
  und des Betreibers nötig. Diese ist mit den daran geknüpften Bedingungen rechtzeitig, spätestens aber 4 Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter einzuholen. Eine schriftliche Beschreibung der Maßnahme ist beizufügen. Bei verkaufs-bezogenen oder ähnlichen gewerblichen Maßnahmen eines Teilnehmers oder dessen Begleitpersonen, die ohne Zustimmung des Veranstalters erfolgen, kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Rückerstattung des Nenngeldes von der Veranstaltung ausschließen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich Kleinkinder und Hunde sowie andere Haustiere nicht
  unbeaufsichtigt zu lassen.
Jeder Teilnehmer wird hiermit vom Veranstalter angehalten, sich mit der jeweiligen
  Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen. (Soweit dieses durch Aushang vor Ort möglich ist.)
 
unsere AGB´s zum ausdrucken downloaden.
     

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